Aktuelles
Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Am 26.04.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft getreten. Wesentliches Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Unternehmen gegen Wettbewerber, die ihre Konkurrenz ausspionieren. Auch in gerichtlichen Verfahren sollen die Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen künftig besser geschützt sein. Sofern bestimmte Dokumente als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden, kann der Personenkreis begrenzt werden, der Zugang zu diesen Dokumenten erhält.
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Dr. Beate Wegmann & Frank Wegmann
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