Arbeitgeber
Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, dass das Arbeitsrecht von einem strukturellen Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeht und daher Arbeitnehmer sehr umfassend schützt. Selbstverständlich sind aber auch die Interessen des Arbeitgebers schutzwürdig.
Kein Arbeitgeber hat ein Interesse daran, unwirksame Verträge zu verwenden oder in unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden. Wir beraten daher Arbeitgeber beim Abschluss von Verträgen, zu Rechtsfragen während des laufenden Arbeitsverhältnisses, im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Abmahnung oder einer Kündigung und vertreten selbstverständlich die Interessen des Arbeitgebers vor Gericht.
Unser Beratungsangebot erstreckt sich unter anderem auf:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Teilzeit und Befristung
- Betriebsverfassungsrecht / Personalvertretungsrecht
- Mitbestimmungsrechte
- Mindestlohngesetz
- Mutterschutz, Elternzeit
- Entgeltfortzahlung
- Tarifbestimmungen
- Arbeitsentgelte, Schichtzulagen, Feiertagszulagen
- Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretung
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Whistleblowing-Systeme
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ihre Rechtsanwälte für Arbeitgeber in Grünwald
Kontakt
Dr. Beate Wegmann & Frank Wegmann
Rechtsanwälte
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82031 Grünwald
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Fax (089) 356 4770 99
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88142 Wasserburg
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