Arbeitsvertrag
Erstellung oder Überprüfung des Arbeitsvertrages
Der Arbeitsvertrag ist neben den gesetzlichen und tariflichen Regelungen der wichtigste Eckpfeiler für die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Parteien befassen sich häufig erst im Streitfall mit den vertraglichen Regelungen – dann ist es jedoch oft zu spät.
Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber beim Abschluss des Arbeitsvertrages. Das Verwenden abstrakter Vertragsmuster ersetzt keine individuelle Gestaltung zur Regelung eines ganz konkreten Arbeitsverhältnisses.
In unserer beruflichen Praxis stellt sich im Streitfall häufig heraus, dass die Parteien etwas anderes geregelt haben als gewollt war, dass Klauseln unwirksam sind oder eine Partei einseitig begünstigen. Dies kann durch eine sorgfältige Beratung im Vorfeld vermieden werden.
Unsere Prüfung und Beratung umfasst insbesondere die Regelungen
- zur Laufzeit des Vertrages, etwa zur Befristung
- zur Vergütung, insbesondere der Bonusregelungen
- zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- zu Dienstreisen und Firmenwagen
- zum Urlaub
- zum Arbeitsort und zum Direktionsrecht des Arbeitgebers
- zu Nebenbeschäftigungen
- zum Wettbewerbs- und Abwerbeverbot
- zum Datenschutz
- zur Herausgabe von Unterlagen
- zu den Nutzungsrechten an Arbeitsergebnissen
- zur betrieblichen Altersversorgung und
- zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich Besonderheiten einzelner Branchen, wie z.B. die Institutsvergütungsverordnung in der Finanzbranche.
Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsverträge in Grünwald
Kontakt
Dr. Beate Wegmann & Frank Wegmann
Rechtsanwälte
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82031 Grünwald
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