Aufhebungsvertrag
Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses treffen.
Falls Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, sollten Sie diesen nicht vorschnell unterzeichnen. Kompetente juristische Beratung ermöglicht es Ihnen, deutlich bessere Ergebnisse zu erzielen, insbesondere was die Höhe der Abfindung angeht.
Unsere Beratung zu Aufhebungsverträgen umfasst unter anderem folgende Punkte:
- Abfindung
- Beendigungszeitpunkt
- Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung
- Wettbewerbsverbot
- Bonus
- Zeugnis
- Betriebliche Altersversorgung
- Vertraulichkeit
- Firmenwagen
- Abwerbeverbot
- Mitarbeitervergünstigungen
- Abgeltungsklausel
- Sperrfristen
In besonderen Fällen einigen sich die Parteien auf einen Abwicklungsvertrag, etwa wenn der Arbeitgeber ein besonderes Interesse daran hat, eine Kündigung auszusprechen. Mit der Abwicklungsvereinbarung können gleichwohl die Folgen für den Arbeitnehmer abgemildert werden.
Ihre Rechtsanwälte für Aufhebungsverträge in Grünwald
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Dr. Beate Wegmann & Frank Wegmann
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