Insolvenzrecht
Wir übernehmen die Vertretung in streitigen Rechtsangelegenheiten im Bereich des Insolvenzrechts. Aufgrund unserer Erfahrung im Prozessrecht unterstützen wir Sie in jeder Phase eines Rechtsstreits.
Dies betrifft außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen:
- zu Insolvenzanfechtungen, z.B. der
- Anfechtung von Kontokorrentrückführungen,
- Anfechtung der Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten
- Anfechtung von Mietzahlungen,
- Anfechtung von Lohnzahlungen,
- Anfechtung von Zahlungen an Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger
- Anfechtung von Zahlungen auf Werklohn.
- zu allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Sicherheiten in der Insolvenz, also unter anderem zu
- Bürgschaften,
- Einzel- und Globalzessionen,
- Eigentumsvorbehalten,
- Sicherheitenpoolverträgen,
- zu Aus- und Absonderungsrechten, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherheitenverwertung bzw. mit der Verteilung von Verwertungserlösen,
- zur Rückforderung von Ausschüttungen oder Scheingewinnausschüttungen,
- zu kapitalersetzenden Darlehen,
- zu Unternehmenskäufen,
- zur Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
- zu Handelsvertreter- und Vertragshändleransprüche in der Insolvenz
- und zu Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle.
- Ferner übernehmen wir Mandate im Bereich des Insolvenzarbeitsrecht und des insolvenzspezifischen Strafrechts.
Kontakt
Dr. Beate Wegmann & Frank Wegmann
Rechtsanwälte
Südliche Münchner Str. 68
82031 Grünwald
Telefon (089) 356 4770 90
Fax (089) 356 4770 99
kanzlei@wegmann-anwaelte.de
Mittlere Ebenhalde 11
88142 Wasserburg
Telefon (08382) 889 91 20
Fax (08382) 889 91 21
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