Aktuelles
EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz
Das Europäische Parlament hat am 16.04.2019 die Richtlinie zum Schutz von Personen verabschiedet, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (2018/0106 COD). Zu diesen Verstößen gehören unter anderem Steuerdelikte, Geldwäsche- oder Datenschutzverstöße. Geschützt werden nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Praktikanten, ehrenamtlich Tätige und Selbstständige. Die Bundesrepublik Deutschland muss die Richtlinie in knapp zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Deutsche Unternehmen sollten schon jetzt ihre bisherigen Systeme überprüfen und ggfs. verbessern.
Kontakt
Dr. Beate Wegmann & Frank Wegmann
Rechtsanwälte
Südliche Münchner Str. 68
82031 Grünwald
Telefon (089) 356 4770 90
Fax (089) 356 4770 99
kanzlei@wegmann-anwaelte.de
Mittlere Ebenhalde 11
88142 Wasserburg
Telefon (08382) 889 91 20
Fax (08382) 889 91 21
kanzlei@wegmann-anwaelte.de
* Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für Rückfragen dauerhaft gespeichert werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per Mail an kanzlei@wegmann-anwaelte.de widerrufen. Alle Webseiten mit Kontaktformularen sind gesetzlich zu diesen Hinweisen verpflichtet.